Zinsbesteuerung - Steuern auf Zinserträge - Tagesgeld und Festgeld
Tagesgeld und Festgeld, aber auch das Sparbuch, sind Geldanlagen, über die eine Rendite erwirtschaftet wird. Die daraus resultierenden Zinsen stellen Einkommen aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG dar und sind daher einkommensteuerpflichtig.
Sie unterliegen der Zinsbesteuerung durch die zum 01.01.2009 eingeführte Abgeltungssteuer, die die bisherige Kapitalertragssteuer bzw. Zinsabschlagsteuer ersetzt.
Steuerpflichtige Zinsen bzw. Zinseinkünfte gemäß § 20 EStG sind z.B.
- Tagesgeld Zinsen
- Festgeld Zinsen
- Sparbuch Zinsen
- Girokonto Zinsen (Guthaben)
- Kreditkarten Zinsen (Guthaben)
Ganz gleich, ob Sie Zinsen erhalten aus einem Guthaben auf dem Girokonto, der Kapitalanlage in Festgeld oder Tagesgeld, die Erträge unterliegen der Besteuerung.
Wie hoch ist die Zinsbesteuerung?
Die Besteuerung durch die Abgeltungssteuer beträgt einheitlich
- 25%
des Kapitalertrags. In die Berechnung der Besteuerung fließen zusätzlich mit ein
- 5,50% Solidaritätszuschlag und
- 8,00 bzw. 9,00% Kirchensteuer.
Sowohl der Solidaritätszuschlag als auch die Kirchensteuer bemessen sich am Betrag der Abgeltungssteuer. Die Höhe des Kirchensteuersatzes ist abhängig vom Bundesland. In Baden-Württemberg und Bayern sind bei der Besteuerung 8,00% fällig, in den übrigen Bundesländern sind 9,00% zu zahlen, natürlich nur dann, wenn man auch einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört.
Wie erfolgt die Besteuerung von Tagesgeld oder Festgeld?
Bei der Besteuerung von Tagesgeld oder Festgeld, aber auch anderen Zinseinkünften, behält die Bank die auf den Zinsertrag fällige Abgeltungssteuer (nebst Soli und ggf. Kirchensteuer) direkt bei der Zinsgutschrift ein. Damit ist Zinsbesteuerung erledigt und die Steuerpflicht erfüllt. Weitere Steuern für Festgeld oder Tagesgeld Zinsen fallen bei der Einkommensteuererklärung nicht an.
Steuern auf Tagesgeld oder Festgeld senken
Um die Steuern auf Tagesgeld, Festgeld oder Sparbuch Zinsen kommt man ohne weiteres nicht herum. Möglich ist aber ein Mildern der Steuerlast. Dafür kann man ganz legal die Bemessungsgrundlage für die Zinsbesteuerung senken – mit dem Sparer-Pauschbetrag. Dafür muss man bei der Bank, bei der die Zinsen (voraussichtlich) anfallen, einen Freistellungsauftrag stellen.
Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem in Deutschland Steuerpflichtigen zu und beträgt maximal
- 801 EUR bei Alleinstehenden
- 1.602 EUR bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung
Stellt man nun bei der betreffenden Bank einen Freistellungsauftrag, zieht diese automatisch den „freigestellten“ Betrag vom Zinsertrag ab, bevor die Abgeltungssteuer berechnet wird. Das verringert die Bemessungsgrundlage, die zu versteuernden Tagesgeld oder Festgeld Zinsen werden weniger, und somit auch effektiv die Steuerlast durch die Abgeltungssteuer.
Besteuerung von Tagesgeld oder Festgeld
Vereinfachtes Berechnungsbeispiel: Kapital 30.000 EUR, Zinssatz 3,00% p.a., Anlagedauer 12 Monate (Zinseszinsen und Kirchensteuer werden nicht berücksichtigt)
| ohne Sparer-Pauschbetrag | mit Sparer-Pauschbetrag | |
| Zinsertrag | 900,00 EUR | |
| Sparer-Pauschbetrag | - | 801,00 EUR |
| Zinsertrag vor Steuerabzug | 900,00 EUR | 99,00 EUR |
| Abgeltungssteuer 25,00% | ./. 225,00 EUR | ./. 24,75 EUR |
| SolZ 5,50% auf Abgeltungssteuer: | ./. 12,38 EUR | ./. 1,36 EUR |
| Gesamte Steuerlast | ./. 237,38 EUR | ./. 26,11 EUR |
| Höhe der Zinsgutschrift | 662,62 EUR | 873,89 EUR |
| Differenz: | - | + 211,27 EUR |
Allein durch den Sparer-Pauschbetrag spart sich der Anleger nach obigen Beispiel schon 211,27 EUR an Abgeltungssteuer. Man sollte es also nicht versäumen, bei der Bank einen Freistellungsauftrag einzureichen.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Anleger, die nur über geringes Einkommen verfügen, welches unter dem Grundfreibetrag (8.004 EUR in 2010 – erst ab diesem Betrag greift die Einkommensteuer) liegt, können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung anfordern und diese dann bei der Bank einreichen. Die Wirkung der NV-Bescheinigung bei der Zinsbesteuerung ist ganz einfach: es werden keine Steuern vom Zinsertrag abgezogen und der Anleger bekommt die vollen Zinsen ausbezahlt.

