Einlagensicherung - Einlagensicherungsfonds - Einlagenschutz
Die Einlagensicherung basiert auf einer EU Richtlinie und wurde zum 01.08.1998 durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in deutsches Recht umgesetzt. Seither sind alle bundesdeutschen Banken verpflichtet, sich einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzuschließen, um die Anleger bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit abzusichern.
Dabei gilt die Einlagensicherung nur für Sichteinlagen, also beispielsweise Tagesgelkonten, Festgeldanlagen sowie Sparguthaben, Girokonto – und Kreditkarten Guthaben.
Einlagensicherung nur für Privatanleger
Dabei gilt die Einlagensicherung vorrangig für Privatanleger, hierzu zählen beispielsweise:
- Privatpersonen
- BGB-Gesellschaften (GbR)
- eingetragene Vereine
- Stiftungen
- kleinere Unternehmen
Welcher Personenkreis der gesetzlichen Einlagensicherung ausgeschlossen ist, kann aus § 3 Abs. 2 EAEG entnommen werden.
Höhe der Einlagensicherung in Deutschland
Ursprünglich sah die gesetzliche Einlagensicherung einen Schutz von Einlagen bis zu 90 Prozent, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Diese Werte wurden mit einer neuen EU-Richtlinie angehoben. Seit dem 01.07.2009 gilt ein 100 prozentiger Schutz für Einlagen bis zu 50.000 Euro.
Zuständig für die Einlagensicherung bzw. Verwaltung des Einlagensicherungsfonds ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) mit Sitz in Berlin.
Einlagensicherung für alle EU-Staaten ab 2011
Eine Änderung der Einlagensicherungen wird ab dem 31.12.2010 in Kraft treten. Die EU-Richtlinie 94/19/EC soll greifen und die nationalen Gesetze der EU Staaten ersetzen. Damit wird die Einlagensicherung der Sparer und Aleger in EU-Mitgliedsstaaten auf jeweils 100.000 Euro erhöht.
Freiwillige Einlagensicherungsfonds der Banken
Die Einlagensicherung geht in Deutschland jedoch noch wesentlich weiter, weil fast alle Banken, Direktbanken und Sparkassen freiwillige Mitglieder in entsprechenden Sicherungsfonds sind. Der Einalgensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken steht beispielsweise allen deutschen Privatbanken offen, wobei eine Mitgliedschaft nicht verpflichtend ist. Hat sich eine Bank jedoch für diesen Schritt entschieden, garantiert sie eine Einlagensicherung in Höhe von 30% des maßgeblichen Eigenkapitals pro Person, was in der Regel einer vollständigen Absicherung gleichkommt.
Auch die öffentlichen Banken verfügen über einen eigenen Einlagensicherungsfonds, der 1994 gegründet wurde und offiziell Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. heißt. Dieser Sicherungsfonds übernimmt die komplette Einlagensicherung, sofern die Anleger nicht schon komplett durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt werden.
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt die Einlagen der Kunden angeschlossener Banken zu 100 Prozent, wobei hier auch Inhaberschuldverschreibungen entsprechend abgesichert sind. Darüber hinaus verfügen die Sparkassen über 11 regionale Sparkassenstützungsfonds, die die Einlagen ihrer Kunden ebenfalls zu 100% absichern.
- Sicherungseinrichtung der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparkassenstützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes
Einlagensicherung der Direktbanken aus unseren Vergleichen
| Bank | Einlagenschutz je Kunde |
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| Mitglieder des Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes | |||
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1822direkt | unbegrenzt | |
| Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken | |||
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Deutsche Kreditbank | unbegrenzt | |
| Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken | |||
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Cortal Consors | 45 Mio. EUR | |
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comdirect | 108,27 Mio. EUR | |
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Commerzbank | 6,93 Mrd. EUR | |
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DAB Bank | 28,51 Mio. EUR | |
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Deutsche Bank | ca. 10 Mrd. EUR | |
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GE Capital Direkt | 118 Mio. EUR | |
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ING-DiBa | 1,18 Mrd. EUR | |
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Mercedes-Benz Bank | 290 Mio. EUR | |
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netbank | 8,42 Mio. EUR | |
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norisbank | 53 Mio. EUR | |
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Postbank | 1,21 Mrd. EUR | |
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SEB Bank | 577,63 Mio. EUR | |
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Volkswagen Bank | 1,12 Mrd. EUR | |
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wüstenrot | 125,91 Mio. EUR | |
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Targobank | 220,27 Mio. EUR | |
| Anbieter mit britischer Einlagensicherung | |||
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Bank of Scotland | 50.000 GBP (ca. 59.000 EUR) |
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| Anbieter mit niederländischer Einlagensicherung | |||
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Credit Europe Bank | 100.000 EUR | |
| Anbieter mit estnischer Einlagensicherung | |||
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BIGBANK | 50.000 EUR | |
| Letzte Aktualisierung am 04.08.2010. Angaben ohne Gewähr. | |||
Höhe der Einlagensicherung im Ausland - ausländischer Banken
Die angesprochene Einlagensicherung von 50.000 Euro ist zunächst nur nach dem deutschen Gesetz anzuwenden, da andere Staaten ihre Einlagensicherung nach eigenen Landesgesetzen haben. Dabei ist zu beachten, dass nur ausländische Banken, die auch im Bundesgebiet eigene Gesellschaften (nicht nur Zweigstellen!) betreiben, dem deutschen Einlagenschutz unterliegen.





















