Festgeld kündigen - Festgeldkonto vorzeitig auflösen

Grundlage des Festgeldes ist das so genannte Vertrauensprinzip. Der Anleger vertraut dabei der Bank, die ihm über einen festgelegten Zeitraum verbindliche Zinssätze und dementsprechende Renditen verspricht. Er weiß also, dass er dieses Geld auf jeden Fall ausgezahlt bekommt. Auf der anderen Seite muss auch die Bank dem Anleger vertrauen können, nämlich dahingehen, dass dieser das versprochene Kapital für die gesamte Anlagedauer uneingeschränkt zur Verfügung stellt.

Löst der Anleger sein Festgeldkonto nun vorzeitig auf, entsteht der Bank dadurch ein Nachteil, da sie nicht mehr wie geplant mit dem Kapital arbeiten und damit Gewinne erwirtschaften kann. Aus diesem Grund ist eine Kündigung der Festgeldanlage während der Laufzeit in der Regel nicht vorgesehen und kann daher nur unter bestimmten Auflagen und mit deutlichen Nachteilen für den Anleger durchgeführt werden.

Folgen der Kündigung

Wer in die missliche Lage kommt, seine Anlage doch vorzeitig kündigen zu müssen, muss sich damit abfinden, in der Regel sämtliche Zinserträge auf den Anlagebetrag zu verlieren und nur das Grundkapital in der Anlage zurück zu erhalten. Davon gehen allerdings noch die Verwaltungs- und Stornokosten ab, woraus sich ergibt, dass der Anleger mit einem finanziellen Verlust aus dem Vertrag aussteigt. Es gibt jedoch mittlerweile Kreditinstitute, die so kulant sind, dem Anleger zumindest die Rückzahlung des Grundkapitals in voller Höhe zu garantieren.

Mit den Kündigungsbedingungen sollten Sie sich schon bei Abschluss der Anlage befasst haben. Ist es nun soweit und die Anlage muss vorzeitig gekündigt werden, sollten Sie darauf achten, ein formgerechtes Kündigungsschreiben aufzusetzen und dieses per Einschreiben an das Kreditinstitut zu schicken. So haben Sie einen schriftlichen Nachweis über die Kündigung.

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