Dass die Abgeltungssteuer kommt ist unausweichlich, aber wie man ihr gekonnt “ade” sagen kann, dazu gibt es hier Tipps und Tricks.
Ganz gleich in welcher Form sie als Anleger ihr Kapital gebunden haben, durch die Änderung im Steuerrecht ergeben sich für jeden Änderungen, die unausweichlich erscheinen, wenn man sich nicht ausführlich damit beschäftigt. Fakt ist, das der persönliche Steuersatz zur Versteuerung von Gewinnen aus Kapitalerträgen einem Feststeuersatz in Höhe von 25% weicht. Für wen diese neue Regelung zum Nachteil gereicht, der sollte sich Gedanken machen, wie es sich jetzt noch umgehen lässt.
Da sind zum einen Wertpapiere die bereits vor dem 31.12.2008 gekauft wurden. Für diese Anlagen gilt ein so genannter Bestandsschutz, wenn diese Wertpapiere gehalten und nicht innerhalb von 12 Monaten verspekuliert werden. Fraglich ist natürlich, ob die fortschreitende Werteentwicklung von brach liegenden Aktienpaketen, mit anderen Anlagen mithalten kann. Ab dem Jahr 2009 erworbene Wertpapiere unterliegen diesem Bestandsschutz nicht mehr. Eine weitere Möglichkeit sind Dachfonds agieren zu lassen, den Finanzmanager schichten innerhalb dieser Fonds geschickt um und passen sich so an die Börsenlage stets aufs Neue an. Aber auch hier gilt, dass Fondsanteile die in 2009 verkauft und später veräußert werden, voll unter die neue Steuer fallen.
Übrigens kommen zu den festen 25% Abgeltungssteuer auch noch evtl. die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
