Unfallversicherung zahlt Abfindungen
Etwa 120.000 Deutsche, die in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung organisiert sind, erhalten in diesen Tagen Post von der Berufsgenossenschaft. Alle diese Menschen erhalten eine Rente wegen eines Betriebsunfalls oder berufbedingten Krankheiten. Nun tritt voraussichtlich bereits am ersten Januar ein neues Gesetz der Bundesregierung in Kraft, welches besagt, dass alle Rentenempfänger auch eine hohe Einmalzahlung bekommen können, anstatt der monatlich gezahlten Rente. Mit Auszahlung einer solchen Geldsumme würde die laufende Rente abgefunden und ab sofort nicht mehr gezahlt werden.
Die einzige Voraussetzung für eine solche eine Abfindungsregelung ist allerdings eine Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 50 Prozent. Auf diesem Umstand weist auch der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufgenossenschaften deutlich hin. Berechnet wird die Abfindungssumme in dem der Jahresbetrag der Rente zugrunde gelegt wird und mit dem Faktor vervielfältigt wird, der aufgrund des Lebensalters des Antragstellers, zum Zeitpunkt der Antragstellung, in Frage kommt. Egal wer eine Rente der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bezieht, bekommt diese Abfindungsmöglichkeit angeboten, dazu zählen durchaus auch andere Arbeitnehmer.
Diese Abfindung seitens der Genossenschaft ist übrigens steuerfrei und an Bundesmitteln wird für diese kundenfreundliche Aktion in den Jahren 2008 und 2009 eine Gesamtsumme von 250 Millionen Euro bereitgestellt. Die Genossenschaft selbst erhöht den Betrag noch mal um die gleiche Summe und so lange Mittel zur Verfügung stehen, läuft auch die Aktion. Sind die Mittel aufgebraucht, ist auch diese einmalige Aktion beendet. Antrag an die Genossenschaft richten, etwas Geduld haben und Bearbeitung abwarten, aber je schneller der Antrag gestellt wird, desto sicherer ist auch die Bewilligung.

