Zwischen nahen Angehörigen sind Kreditverträge nicht selten und natürlich eine gute Lösung, um die wahrscheinlich ohnehin angeschlagene Haushaltskasse auf Dauer zu schonen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt geurteilt und eine Signalwirkung an all die privaten Kredit Verträge da draußen gesandt. Geld verleihen ist in Ordnung, aber auch im Familienkreis muss rechtlich alles stimmig sein. Vor allem steuerrechtlich sind die Verträge nur dann anrechenbar, wenn sie die geforderte Form innehaben und somit dem bürgerlichen Recht entsprechen.
Vor allem bei Verträgen, die bereits mit Minderjährigen Familienmitgliedern abgeschlossen werden, gilt es die Form unbedingt zu wahren. Die gesetzliche Vertretung durch ein Elternteil ist hier nicht ausreichend, wenn beispielsweise der Vertragspartner das andere Elternteil ist. In solchen Fällen ist de Hinzunahme eines Ergänzungspflegers wichtig, wobei das sofort gemacht werden sollte. Eine nachträgliche Gültigmachung ist zwar möglich, kann aber die bereits angesprochenen, steuerlichen Probleme mit sich bringen. Informieren kann man sich über die korrekte Form bei Notaren und Anwälten und vor allem bei größeren Summen, sollte ein solcher Besuch bei einem Fachmann unbedingt gemacht werden. Mit der notwendigen Vorab-Beratung und der vernünftigen und vollständigen Durchführung eines Kredits im Familienkreis birgt es für niemand ein Risiko. Lediglich einen Zahlungsausfall muss der Kreditgeber in diesem fall alleine tragen.
